Behandlungspflege

Häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V – Behandlungspflege mit ärztlicher Verordnung

Die Hauskrankenpflege nach §37 SGB V umfasst medizinische Leistungen der Behandlungspflege, die durch eine ärztliche Verordnung angeordnet werden. Die Vitalus GmbH als Ambulanter Pflegedienst führt diese Leistungen fachgerecht durch.

Leistungen der Behandlungspflege:

  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Durchführung von Injektionen
  • Blutzuckerkontrollen
  • Wundversorgung
  • Stomaversorgung
  • Kompressionsversorgung (Kompressionsstrümpfe oder Kompressionsverbände)

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch die Krankenkasse nach Genehmigung der ärztlichen Verordnung. Unser Ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie bei der Organisation und sorgt für eine sichere Hauskrankenpflege.

Die Kombination aus Behandlungspflege und häuslicher Betreuung macht unseren Ambulanten Pflegedienst besonders leistungsfähig.