Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI

Wenn Angehörige die Pflege vorübergehend nicht übernehmen können, springt unser Ambulanter Pflegedienst – Vitalus GmbH ein.

Gründe:

  • Urlaub
  • Krankheit
  • Zeitmangel

Für diese Zeitraum übernimmt der Ambulanter Pflegedienst –Vitalus GmbH, die Versorgung für Sie.

Unser Pflegedienst stellt sicher, dass die Versorgung ohne Unterbrechung durchgeführt wird.