Pflegeberatung

Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI

Der Beratungseinsatz oder auch Beratungsbesuch genannt, ist eine Pflegeberatung, die Pflegegeldempfänger (Klienten) im erste und zweite Halbjahr mit Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 in Anspruch nehmen müssen, wenn sie in ihrer Häuslichkeit von z.B. Angehörigen gepflegt werden.

Durch den Beratungsbesuch sollen die Qualität der häuslichen Pflege gesichert und Pflegende unterstützt werden.

Die Beratung umfasst:

  • Sicherstellung der Pflegequalität
  • Unterstützung von Angehörigen
  • Optimierung der häuslichen Pflege und Betreuung

Gern übernimmt unser Ambulanter Pflegedienst den Beratungseinsatz gemeinsam mit Ihnen.